Wirtschaftskammergesetz -Verschwiegenheitspflicht
§ 69. Alle Funktionäre und Mitarbeiter der nach diesem Gesetz gebildeten Organisationen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist. Von dieser Verpflichtung hat auf Verlangen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde bei Funktionären und Mitarbeitern der zuständige Präsident zu entbinden, wenn dies im Interesse der Rechtspflege oder im sonstigen überwiegenden öffentlichen Interesse gelegen ist.
vor einigen wochen hatte prof. mayer, ein anerkannter verfassungsjurist, einen auftritt in der zib2, es ging um die reform des österreichischen amtsgeheimnisses. nötig erscheint das auch den spitzen unserer republik, da der öffentliche druck nach mehr transparenz immer größer wird. eine aktuelle initiative https://www.transparenzgesetz.at/ verstärkt die öffentliche aufmerksamkeit, damit aus einem ansinnen ein konkretes gesetz wird.
ich persönlich halte das für dringend geboten, viel zu oft versuchen sich institutionen hinter dem amtsgeheimnis bzw. hinter einer sogenannten verschwiegenheitspflicht zu verstecken. so auch die fachgruppe werbung wien, die mich nicht nur einmal dafür „gerügt“ hat, dass ich inhalte aus den fachgruppenausschusssitzungen öffentlich gemacht habe. sogar briefe der kammerdirektion ließ man mir schreiben, mit dem hinweis dass der inhalt des briefes der verschwiegenheit unterliegen würde.
man fragt sich natürlich, wovor hat man angst?
ich kann das sogar im fall der fachgruppe werbung verstehen, denn die dort handelnden akteure sind an peinlichkeit kaum mehr zu überbieten, doch warum sollten das nicht alle wissen, sofern sie es nicht schon wissen?
warum soll man nicht erfahren, wie aufträge vergeben werden? wie viel die fachgruppe für welchen auftrag bezahlt? wie inserate geschalten werden? wie man gedenkt eine website zu gestalten? oder welcher unsinn hinter den eigenen kampagnen steckt?
am 13.3.2013 brachte ich mit verweis auf die aktuelle politische diskussion einen dringelichen antrag ein, um über das thema verschwiegenheit / amtsgeheimnis zu diskutieren und für die fachgruppe werbug wien eine vorreiterrolle zu definieren. schwarz und grün lehnten es ab, diesen antrag auf die tagesordnung zu nehmen. das sagt wohl viel aus.
9200 mitglieder der fachgruppe haben zu jedem zeitpunkt ein recht zu erfahren, was mit ihren mitgliedsbeiträgen geschieht, welche interessen vertreten werden, welche alibiaktionen durchgeführt werden und ob die öko robin hoods nicht beständig part of the game sind?
ich sage es daher ganz offen, ich halte den verschwiegenheitsparapraphen der wko oder besser gesagt den maulkorb- und zensurparagraphen so wie er auslegt wird, für nicht zeitgemäß bzw. für ungültig. ich werde daher auch weiterhin über sitzungen berichten, sofern es sich nicht um ein vertrauliches gespräch handelt.
ich werde die mitglieder über die machenschaften innerhalb der fachgruppe aufklären und ich werde darauf hinweisen, dass die fachgruppe werbung wien vor allem durch arbeitsverweigerung auffällt. dieses recht als gewählter mandatar lass ich mir auch nicht durch die unverholene drohung nach aberkennung meines mandates nehmen.